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BestimmungenNachfolgend finden Sie die Allgemeinen Bestimmungen des Internationalen Violin-Wettbewerbs Hannover 2000. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie per E-Mail anfordern. Allgemeine Bestimmungen1. Der Internationale Violin-Wettbewerb Hannover 2. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb 2000 sind
Violinisten* aus allen Nationen, die zwischen dem 18.11.1970 und 5.11.1984 geboren sind. 3. Die Internationale Jury besteht aus 12 Mitgliedern unter der Leitung eines Vorsitzenden (ohne Stimmrecht). Ihre Aufgabe ist es, die Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer gemäß der für alle Durchgänge verbindlichen Beurteilungsordnung zu bewerten und die Gewinner zu bestimmen. Alle Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar. 4. Das Internationale Ehrenkomitee besteht aus Persönlichkeiten des internationalen Musiklebens, die den Wettbewerb ideell fördern und beratend begleiten. 5. Der künstlerische Leiter nimmt die Aufgaben wahr, die vorrangig unter künstlerischen Gesichtspunkten zu erledigen sind, und gehört der Internationalen Jury an. 6. Der Gesamtleitung obliegt die Planung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs. 7. Die Stiftung Niedersachsen als Ausrichter des Wettbewerbs hat das Recht, die Prüfungen und Konzerte des Wettbewerbs ohne Honoraranspruch der Teilnehmer auf Bild- und/oder Tonträger aufzunehmen und diese gegenwärtig und/oder zukünftig in allen Medien national und international zu nutzen und zu verwerten. Teilnahmebedingungen1. Die Anmeldung zur Teilnahme ist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Stiftung Niedersachsen Sie muß spätestens am 1. Juni 2000 vorliegen. 2. Dem Anmeldeformular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Alle Werke müssen vom Kandidaten ohne Tonbearbeitung aufgenommen werden. Der Toningenieur muß das anliegende Aufnahmeprotokoll eigenhändig ausfüllen und unterschreiben. Es muß der Aufnahme beiliegen. 3. Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular akzeptiert der Kandidat die Regeln des Wettbewerbs und verpflichtet sich zur unentgeltlichen Mitwirkung im öffentlichen Galakonzert der Preisträger am 18. November 2000. Außerdem verpflichtet er sich zur Durchführung der Engagements, die Bestandteil des Wettbewerbspreises sind. Für diese Konzertverpflichtungen wird ein Honorar, das vom Wettbewerbsausrichter und dem anbietenden Konzertveranstalter als angemessen erachtet wird, von Fall zu Fall vereinbart. Der Kandidat erklärt sich bei Aufforderung bereit, ein Konzert zugunsten des Internationalen Violin-Wettbewerbs Hannover 2003 unentgeltlich zu geben. Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Stiftung Niedersachsen getragen. 4. Die Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer erfolgt zum 15. Juli 2000. Allen Kandidaten wird die Annahme oder Ablehnung ihrer Bewerbung schriftlich mitgeteilt. Die zugelassenen Teilnehmer bestätigen ihre Teilnahme durch die Einzahlung einer Anmeldegebühr von 100 DM bis spätestens 15. August 2000 auf das ihnen benannte Konto des Ausrichters. 5. Alle Teilnehmer müssen sich am 3. November 2000 im Wettbewerbsbüro in Hannover persönlich anmelden. 6. Der Ausrichter des Wettbewerbs hat das Recht, Bewerbungen, die die o. g. Bedingungen nicht einwandfrei erfüllen, zurückzuweisen. 7. In Zweifelsfällen gilt ausschließlich der deutsche Text der herausgegebenen Broschüre. Gerichtsstand ist Hannover. Durchführung des Wettbewerbs1. Die Wettbewerbsteilnehmer werden vom 3. bis zum 19. November 2000 (einschließlich) kostenlos bei Familien in Hannover untergebracht. Auf Wunsch vermittelt das Wettbewerbsbüro für Teilnehmer, Pianisten und andere Begleitpersonen Hotelunterkünfte, die vom Teilnehmer selbst zu zahlen sind. 2. Alle Teilnehmer haben Anspruch auf Reisekostenerstattung. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Reisedokumente in Hannover. Der Erstattungsbetrag liegt in Höhe der zur Zeit des Wettbewerbs preisgünstigsten Flug- bzw. Bahnverbindung zwischen Abflug-/Abfahrtsort und Hannover und zurück. Ein Reisekostenzuschuß kann auch vorab beantragt werden. 3. Für den Wettbewerb stehen als Klavierpartner anerkannte Pianisten unentgeltlich zur Verfügung. Die Teilnehmer dürfen eigene Pianisten auf ihre Kosten mitbringen. Probemöglichkeiten stehen in den Räumen der Hochschule für Musik und Theater Hannover ab 3. November 2000 zur Verfügung. 4. Die Wettbewerbsteilnehmer spielen in der Reihenfolge, die am 4. November 2000 um 12 Uhr durch Los bestimmt wird. Bei der Auslosung muß jeder Teilnehmer persönlich anwesend sein oder einen bevollmächtigten Vertreter entsenden. Die Reihenfolge bleibt bis zum Ende des Wettbewerbs unverändert. Die durch das Los bestimmte Reihenfolge kann nur im Falle höherer Gewalt abgeändert werden. Die Jury entscheidet darüber in letzter Instanz. Die beschlossene Änderung gilt nur für den betreffenden Durchgang. 5. Der Wettbewerb besteht aus fünf Durchgängen: den zwei Sessionen der Vorrunde, den zwei Sessionen des Semifinales und dem Finale. Alle Wettbewerbs-durchgänge sind öffentlich. Die Teilnehmer werden während des Auftritts nicht unterbrochen. Zur inhaltlichen Gestaltung: siehe »Repertoire«.
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